01.03, 01.04.
01.09., 01.10.
Kursbeginn: 01.08.2017, 01.10.2017
Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegerin/ Altenpfleger in Vollzeit
10-jährige allgemeine Schulbildung, das bedeutet:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder
- Fachoberschulreife oder
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und eine Ausbildung zur/zum staatl. anerkannten Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer
- persönliche Eignung
- gesundheitliche Eignung
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
- 2 Lichtbilder
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- beglaubigte Kopie des Personalausweises
- polizeiliches Führungszeugnis
Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. (AltPflG - Altenpflegegesetz)
Dies umfasst insbesondere:
- die umfassende, sach- und fachkundige, geplante Pflege auf der Grundlage aktueller pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse
- die Mitwirkung bei der Behandlung alter kranker Menschen
- die Ausführung ärztl. Verordnungen
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten
- geriatrische und gerontopsychiatrische Rehabilitationskonzepte
- qualitätssichernde Maßnahmen in der Pflege
- Gesundheitsvorsorge einschließlich Ernährungsberatung
- die umfassende Begleitung Sterbender
- die Anleitung und Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die keine Pflegefachkräfte sind
- die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
- Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretische Ausbildung umfasst 2100 Stunden, die praktische Ausbildung beinhaltet 2500 Stunden.
Die Ausbildungsinhalte für die theoretische Ausbildung sind in Lernfelder unterteilt und findet in den Schulungsräumen der ToP statt.
Die praktische Ausbildung wird in einer Einrichtung der Altenhilfe, entweder in einem Seniorenheim oder in einem ambulanten Pflegedienst absolviert. Mit dieser Einrichtung wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Die Ausbildung kann bis zu einem Jahr verkürzt werden, wenn Sie bereits eine Ausbildung in der
- Altenpflegehilfe
- Krankenpflegehilfe
- Heilerziehungspflegehilfe
- Heilerziehungshilfe
absolviert haben.
Die Verkürzung wird von uns bei der Bezirksregierung beantragt.
Abschluss:
Sie schließen die Ausbildung zur/zum Altenpflegerin /Altenpfleger mit einer staatlichen
Abschlussprüfung ab.
Kosten
Wenn Sie bei einer Einrichtung der Altenhilfe als Auszubildende/Auszubildender eingestellt sind, erhalten Sie von dieser eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Ausbildung kann auch von ihrer Arbeitsagentur oder vom Jobcenter gefördert werden. In diesem Fall erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.
Lehrwerke / Bücher in Höhe von ca. 100 Euro für die gesamte Ausbildung werden von der/dem Auszubildenden angeschafft.
Rechtsgrundlagen und Verordnungen
Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 24.11.2000 finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/altpflg/
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers vom 26.11.2002 finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/altpflaprv/index.html
Weitere Handreichungen zur Ausbildung wie z.B. Handlungsleitfaden I und II, empfehlende Richtlinie (Lernfeldkonzept) und praktischen Rahmenlehrplan finden Sie hier:
http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ausbildung/richtlinien_und_handreichungen/index.php