Qualifizierung zur Betreuungskraft für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen

Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Pflegebedürftigen bei Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.

Die Betreuungskräfte sollen den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres
Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.

Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein
therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings
stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in stationären
Pflegeeinrichtungen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der
Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche
Tätigkeit in diesem Bereich.

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich
eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind
insbesondere

- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,
- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,
- Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,
- die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,
- Phantasie, Kreativität und Flexibilität,
- Gelassenheit im Umgang mit kranken Menschen
- psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, 
- Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von kranken Menschen
- Teamfähigkeit,
- Zuverlässigkeit.

Im Rahmen der Weiterbildung absolvieren Sie ein Orientierungspraktikum und ein Betreuungspraktikum. Die theoretischen Inhalte sind in 2 Module unterteilt. 

Orientierungspraktikum 
Das Orientierungspraktikum in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung hat einen Umfang von 40 Stunden und ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen.

Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen. Mit dem Praktikumsvertrag ist die Praktikantin/der Praktikant auf diese Richtlinien in geeigneter Weise hinzuweisen.

  • Modul 1: Basiskurs "Betreuungsarbeit (100h)
    Inhalte: Kommunikation und Umgang mit Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen, Grundkenntnisse über Demenz, psychische und somatische Erkrankungen, Hygiene in der Betreuung, Erste Hilfe und mehr.

  • Modul 2: Betreuungspraktikum (2 Wochen)
    Das Praktikum erfolgt in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen, insbesondere von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen, zu sammeln. Ist in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Pflegefachkraft mit einer gerontopsychiatrischen Zusatzausbildung beschäftigt, soll dieser nach Möglichkeit die Anleitung und die Begleitung während des Praktikums übertragen werden. Das Praktikum muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.
  • Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit (60h)
    Inhalte: Vertiefen der Kenntnisse und Methoden zur Kommunikation, Rechtskunde, Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit kognitiven, somatischen und psychischen Erkrankungen, Kommunikation und Zusammenarbeit in der Pflege und mehr.

     

Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Wissensabfrage ab. Nach bestandener Wissensabfrage erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat.

Der Unterricht für das Modul 1 - Basiskurs "Betreuungsarbeit" findet zwischen 04.09.2018 – 12.10.2018 statt

Unterrichtstage:
04.09.2018,
07.09.2018,
11.09.2018 - 14.09.2018,
18.09.2018 – 21.09.2018,
25.09.2018 - 28.09.2018,
02.10.2018,
05.10.2018,
09.10.2018 – 12.10.2018

Der Unterricht für das Modul 3 - Aufbaukurs "Betreuungsarbeit"  findet zwischen 30.10.2018 – 22.11.2018 statt

Unterrichtstage:

30.10.2018,
31.10.2018,
02.11.2019,
06.11.2018 – 09.11.2018,
13.11.2018,
16.11.2018,
20.11.2018 – 22.11.2018.

Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Wissensabfrage ab. Nach bestandener Wissensabfrage erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat.

Kosten

843,20 Euro

Ratenzahlung möglich

 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab sofort durch die Zertifizierung dieser Maßnahme einen Bildungsgutschein bei Ihrer Arbeitsagentur erhalten können.