Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • gesundheitliche Eignung

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsanschreiben
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • beglaubigte Kopie des Personalausweises

Wenn Sie weiteres Informationsmaterial benötigen oder Unterstützung beim Bewerbungsprozess wünschen, nehmen Sie bitte kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Die Ausbildung zur/zum Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft erforderlich sind (APRO-APH).

Hierzu zählen insbesondere:

  • die fachkundige und umfassende Grundpflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Berücksichtigung ihrer Selbstständigkeit einschließlich ihrer Fähigkeiten und Ressourcen zur Selbstpflege auf der Grundlage auf einer von einer Pflegefachkraft erstellten individuellen Pflegeprozessplanung
  • die Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation unter Anleitung einer Pflegefachkraft
  • die Mitwirkung bei Erhebung von Daten des zu Pflegenden und deren Dokumentation
  • die Mithilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung sowie die Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte und
  • die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe.

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretische Ausbildung umfasst 750 Stunden, die praktische Ausbildung beinhaltet 900 Stunden.

Die theoretische Ausbildung findet in den Schulungsräumen der ToP statt, die praktische Ausbildung absolvieren Sie sowohl in einem Seniorenheim als auch bei einem ambulanten Pflegedienst.

Ausbildungsdauer: 1 Jahr

Abschluss:
Sie schließen die Ausbildung zur/zum Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab

Kosten

Die Ausbildung zur/zum Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer kann vom Jobcenter oder von ihrer Agentur für Arbeit gefördert werden.
In diesem Fall erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.

Rechtsgrundlagen und Verordnungen

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) vom 23. August 2006 finden Sie hier:
recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2120&bes_id=9604&aufgehoben=N

Weitere Handreichungen finden Sie hier:
http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ausbildung/richtlinien_und_handreichungen/index.php