Ausbildung zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau

„Eine Person, die sich um eine andere kümmert, stellt den größten Wert des Lebens dar“
(Jim Rohn)

zur Zeit haben wir technische Probleme mit unserer Telefonanlage. Wir entschuldigen uns für die entsehenden Umstände. Gerne können Sie uns unter folgenden Nummern erreichen:

0178 4155 449

0157 3577 8746

0178 4155 449

Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Die neue Ausbildung ermöglicht durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Praxiseinsätzen einen umfangreichen Einblick in die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen. Du und das Team haben dabei den ganzen Menschen im Blick. In Kooperation mit Ärzten und Therapeuten bist du verantwortlich für die korrekte Gabe von Medikamenten und der medizinischen Versorgung. Du unterstützt die Pflegebedürftigen bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Tages- und Lebensgestaltung. Auch in schwierigsten Situationen stehst du den Menschen bei. Durch deine Arbeit wirst du viel Dankbarkeit von den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und Freunden erfahren.


Um diesen abwechslungsreichen Aufgaben gerecht zu werden wirst du als Spezialist auf unterschiedlichsten Fachbereichen wie z.B. medizinisch-pflegerische Versorgung, Psychologie und Soziologie ausgebildet. Die so gewonnene Erfahrung macht die Auszubildenden zu Experten in allen Sektoren der Pflege. Bei uns lernst du schnell, flexibel und professionell zu handeln. 

 

Im Rahmen dieser Ausbildung lernen Sie die selbständige und eigenverantwortliche Pflege, Beratung, Begleitung und Betreuung von Menschen aller Alterstufen.

Zugangsvoraussetzungen:

  • einen mittleren Schulabschluss oder
  • einen Hauptschulabschluss und ein erfolgreich abgeschlossene
    • min. zweijährige Berufsausbildung
    • min. einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege oder 
  • eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

Ihre Bewerbungsunterlagen sollten beinhalten:

  • Bewerbungsanschreiben
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie weiteres Informationsmaterial benötigen oder Unterstützung bei der Anmeldung wünschen, nehmen Sie bitte kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Ausbildungsdauer:
3 Jahre – Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil.

Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet in der ToP Pflegeschule statt und umfasst 2100 Stunden.
Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit min. 2500 Stunden umfangreicher.

Die Auszubildenden schließen hierzu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das kann ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt

Ab dem Jahr 2020 werden Auszubildende im Pflegebereich für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in den ersten 2 Ausbildungsjahren zusammen unterrichtet.

Im letzten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit zur Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen mit dem Abschluss zum Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder einem Abschluss zur Pflegefachfrau/mann für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen.

Voraussetzung für eine Teilnahme an der neuen Ausbildung ist ein persönliches Bewerbungsgespräch beim zukünftigen Träger der praktischen Ausbildung. Im persönlichen Gespräch wird geklärt, wie die Ausbildung aufgebaut ist und was Sie erwartet. Anschließend, melden Sie sich bitte bei einer der beteiligten Pflegeschule.

Bei Interesse und Fragen für die Generalistische Pflegeausbildung können Sie ebenso direkt an die Pflegeschule wenden. Dort werden Sie über ihre persönlichen Möglichkeiten innerhalb der Ausbildung beraten.

Wir lehren und lernen mit Herz und Verstand

Ganz wichtig ist uns, dass nicht nur trockenes Fachwissen vermittelt wird, sondern auch, dass Sie alles Gelernte gleich in die Praxis umsetzen. Unsere Demonstrationsräume stehen Ihnen für erste Übungen zur Verfügung. Die praktische Arbeit in Ihrem Ausbildungsbetrieb wird so sinnvoll ergänzt. Gemeinsam mit den Dozenten*innen trainieren Sie Alltagssituation, die Ihnen bei der Arbeit in der pflegerischen Versorgung immer wieder begegnen werden. Einem erfolgreichen Start ins Berufsleben steht nach Beendigung Ihrer Ausbildung somit nichts mehr im Wege.

Während der Ausbildung legen wir stets großen Wert darauf, den Praxisbezug im Lernprozess herzustellen. Auf dieser Grundlage unterstützen wir unsere Teilnehmer*innen, ihre „pflegerische Grundhaltung“ zu entwickeln.

Dabei nehmen wir unsere Teilnehmer*innen ernst und berücksichtigen ihre individuellen Bedürfnisse im Lernprozess. Wir ermöglichen Ihnen, die Erarbeitungsformen sowie die Methoden von Lehr- und Lernprozessen des Unterrichts mit zu gestalten.

Wir verstehen uns als „lernende Organisation“, in der die Menschen voneinander lernen und erkennen unsere Teilnehmer*innen mit ihrer Lernbiographie und ihrem Alltags- und Erfahrungswissen als Bereicherung an.

 

Förderungen für Schülerinnen und Schüler:

Die ToP Pflegeschule ist ein nach AZAV zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung und unterliegt dem Arbeitsförderungs-Recht.

Unsere Ausbildungen können - individuell - bei Vorlage aller Förderungsvoraussetzungen durch die Jobcenter oder das Land NRW gefördert werden. Sprechen Sie mit uns und wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und wir begleiten gerne den weiteren Ablauf. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir als Bildungsträger hier keine Förder-Zusagen machen dürfen.

 

Schulgeld

30% des Schulgeldes (max. 5.000,00 Euro p.J., Stand: 2020) können Eltern pro Jahr als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung eintragen. Sie können dort für das Kind, das eine Berufsfachschule wie die ToP Pflegeschule besucht, Kindergeld erhalten oder Kinderfreibeträge eintragen lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach der aktuellen Unterstützung.

 

Schüler-BAföG

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss  erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Für den Besuch einer staatlich anerkannten und beaufsichtigten Berufsfachschule wie der ToP Pflegeschule können Schüler*innen das Schüler-BAföG beantragen. Dies ist ein monatlicher zinsfreier Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten, der nicht zurückgezahlt wird. Das 30. Lebensjahr darf bei Ausbildungsstart noch nicht vollendet sein. Bitte erkundigen Sie sich nach der jeweiligen speziellen Förderung an Ihrem Wohnsitz.

 

WEITERHIN KEINE NACHTEILE BEIM BAFÖG WEGEN CORONA
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht nach wie vor dafür ein, BAföG-Geförderte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Es gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler keine finanziellen Nachteile erleiden sollen, wenn Lehr- und Prüfangebote an ihrer Ausbildungsstätte aus pandemiebedingten Gründen eingeschränkt und/oder der Unterrichtsbeginn insgesamt verschoben wird.

 

Weitere Infos:

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php

 

 

Weiterbildungsprämie

Eine Umschulung - kann - im Einzelfall gefördert werden. Hier sind einige Zugangsvoraussetzungen zu beachten. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen und eine Zwischenprüfung muss in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen sein. Die ist mit dem neuen Pflegeberufegesetz gegeben. Beim Bestehen der Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 Euro „Belohnung“. Sollten Sie die Abschlussprüfung bestehen, gibt es sogar 1.500 Euro vom Staat. Erkundigen Sie sich nach der aktuellen Prämie. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit!

Anträge müssen Sie einige Monate vor Beginn der Ausbildung bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung stellen. Dies finden Sie in Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Schüler-BAföG wird ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung, erbracht und kann nicht rückwirkend gewährt werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie direkt auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Bildungsgutschein

Den Bildungsgutschein können Sie beantragen, wenn Ihre Weiterbildung nötig ist, um

  • Arbeitslosigkeit zu beenden
  • drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder
  • einen noch fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Zunächst müssen Sie ausführlich bei der Agentur für Arbeit beraten werden. Hier gibt es oft die U25 („Unter 25“) Beratung. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Agentur für Arbeit.

 

Bildungskredit

Schülerinnen und Schüler - bis 36 Jahre - können einen günstigen Bildungskredit als Investition in ihre Zukunft beantragen. Im Gegensatz zu BAföG ist die Bewilligung des Bildungskredits unabhängig vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten. Diesen speziellen kredit können Sie zusätzlich zum Schüler-BAföG aufnehmen. Es gibt hier keinen Rechtsanspruch wie bei anderen Förderungen.

 

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie direkt auf den Bildungskredit-Seiten des Bundesverwaltungsamts.

https://www.foerderdatenbank.de

 

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